Yeti – Overdosed Blueberry Razz Ice
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GTIN: 5056318297613
Yeti – Blueberry Razz Ice – Aroma. Wenn du die Intensivität von Overdosed E-Liquids liebst, bist du bei dieser Aromenreihe von Yeti genau richtig. Overdosed Blueberry Razz Ice von Yeti ist ein extrem intensives Aroma, welches süße Blaubeeren, süße Himbeeren und eine ordentliche Note Ice kombiniert. Bei diesem Aroma handelt es sich um ein Longfill – Aroma für E-Zigaretten. Die 10ml – Aroma werden in einer 120ml Longfill-Flasche geliefert.
Vorrätig
Beschreibung
Lieferumfang:
- 1 x 10ml – Aroma in einer 120ml – Flasche
Einordnung nach CLP-Verordnung
CLP-Text | |
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise H-Sätze | Acute Tox. 4: H302 – Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Aquatic Chronic 2: H411 – Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Flam. Liq. 2: H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Skin Sens. 1B: H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. |
Sicherheitshinweise P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Atemschutz/Augenschutz/Schutzschuhe tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P370+P378: Bei Brand: ABC-Pulverlöscher zum Löschen verwenden. P501: Inhalt/Behälter über das selektive Entsorgungssystem an Ihrem Wohnort zuführen. |
Zusätzliche Informationen | Enthält alpha-Pinene, beta-Pinene, Limonene, Nerole, Pentan-2,3-dion, Terpinolene. Substanzen, die zur Einstufung beitragen: Methyl diisopropyl propionamide; Citronello |
Sonstige Gefahren | Das Produkt erfüllt nicht die PBT-/ vPvB-Kriterien. Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien bezüglich seiner endokrin wirkenden Eigenschaften. Es wird gewarnt, dass durch die Aufnahme dieses Produkts in ein nebelerzeugendes Gerät (Dämpfe usw.) die Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität in eine höhere Gefahrenkategorie erfolgen kann und zusätzlich die Anwendung von Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich ist. |
UFI | ETX8-R06R-400V-Y8D1 |